LEG Logo

So funktioniert's

In nur vier Schritten zu Ihrer lokalen Energiegemeinschaft.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft finden

Nutzen Sie unseren LEG-Finder, um verfügbare lokale Elektrizitätsgemeinschaften in Ihrer Region zu entdecken und passende Angebote zu vergleichen. Es können ebenfalls eigene Inserate erstellt werden.

LEG-Inserate vergleichen

Prüfen Sie die Konditionen der lokalen Elektrizitäts-gemeinschaften - etwa Strompreis, Abrechnungs-modell und Vorteile beim Netznutzungsentgelt - und wählen Sie die Gemeinschaft, die optimal passt.

Verkäufer kontaktieren

Sobald Sie ein passendes Inserat gefunden haben, können Sie den Verkäufer direkt über unsere Plattform kontaktieren.

Vertragsvorlage herunterladen

Wir stellen auf unserer Plattform eine einfache Vertragsvorlage bereit, die Sie nach dem Download direkt ausfüllen und verwenden können.

Muster-Stromliefervereinbarung (LEG)
Kostenlose Vorlage als PDF herunterladen

Unsere Stromliefervereinbarung für eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) regelt den Verkauf von überschüssigem PV-Strom zwischen zwei Privatpersonen innerhalb derselben Gemeinde bzw. Netzregion. Die Vorlage enthält alle Felder für Verkäufer:in und Käufer:in (inkl. Adresse, Netzbetreiber) sowie den Standort der PV-Anlage.

Die Vorlage umfasst verschiedene wesentliche Punkte: Sie enthält Angaben zu den Vertragsparteien, also Verkäufer und Käufer mit Name, Anschrift und Netzbetreiber. Außerdem werden Standort und Eigentum der Erzeugungsanlage festgehalten, einschließlich der Adresse der PV-Anlage und des Eigentümers. Der Vertragsgegenstand ist der Verkauf von überschüssigem Strom aus der PV-Anlage an die andere Partei innerhalb derselben Gemeinde oder Netzregion. Hinsichtlich Preis und Abrechnung sieht die Vorlage einen Fixpreis pro kWh vor, wobei die Abrechnung auf Basis der Verbrauchsdaten des Energieversorgers oder eines geeigneten Zählernachweises erfolgt; das Zahlungsziel gilt nach Erhalt der Abrechnung (z. B. 0,14 CHF/kWh, monatliche Abrechnung, zahlbar innert 60 Tagen – individuell anpassbar). Die Vertragsdauer ist unbefristet, mit der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung durch beide Parteien unter Einhaltung einer schriftlichen Frist (z. B. drei Monate). Für Haftung und Störungen gilt, dass keine Garantie für eine bestimmte Strommenge übernommen wird und Lieferunterbrüche durch technische Störungen, Wetter oder Netzprobleme von der Haftung ausgeschlossen sind. Schließlich regeln die Schlussbestimmungen, dass Änderungen schriftlich erfolgen müssen und beide Parteien bestätigen, im gleichen Netzgebiet zu sein sowie die Vorgaben zur LEG zu erfüllen.