Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen, sich zu einer Energiegemeinschaft zusammenzuschliessen. Innerhalb einer LEG können Stromverbraucher, Produzenten und Speicherbetreiber ihren selbst erzeugten Strom über das bestehende Verteilnetz direkt miteinander teilen. Der Preis für den lokal ausgetauschten Strom wird von den Mitgliedern individuell festgelegt. Ein zusätzlicher Vorteil: Für den innerhalb der Gemeinschaft geteilten Strom fällt ein reduziertes Netznutzungsentgelt an.
Um eine LEG gründen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Teilnehmenden müssen sich innerhalb derselben Gemeinde, im gleichen Netzgebiet und auf derselben Netzebene befinden. Darüber hinaus gelten technische und netztopologische Anforderungen, die unter anderem bestimmen, wie hoch der Rabatt auf das Netznutzungsentgelt ausfällt. Wichtig ist zudem: Die erzeugte Strommenge aller teilnehmenden Anlagen muss mindestens 5 % des Gesamtstromverbrauchs innerhalb der LEG abdecken.
Mit einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft profitieren Sie nicht nur von günstigeren Energiekosten, sondern leisten gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen, dezentralen Energieversorgung.